Transparenzregister für Immobilieneigentümer

Nico Vaziri

21.12.2021

Das Thema Wohnen war bereits vor der Wahl auf der politischen Bühne beliebt. Jetzt zeigt sich, mit welchen Änderungen der Markt – und somit auch alle Eigentümerinnen und Eigentümer – zu rechnen hat. Ein erster Schritt, der aus den Koalitionsverhandlungen durchgedrungen ist, dürfte ein sogenanntes „Transparenzregister“ für Immobilien sein.

Transparenzregister: Was ist das?

Bislang ist ein ähnliches Format bereits für Unternehmen bekannt. Dabei geht es darum, die „wahren wirtschaftlich Berechtigten“ öffentlich einsehbar zu machen. Ansonsten war bislang nur im Grundbuch erkennbar, wem eine Immobilie gehört. Doch sobald eine Immobilie im Eigentum eines ausländischen Unternehmens steht, war es bislang kaum nachvollziehbar, wer der wirkliche Profiteuer dahinter ist. Mit komplizierteren Firmen-Konstruktionen lässt sich gänzlich vermeiden, dass die dahinterstehende Person öffentlich wird. Genau das soll sich nun ändern.

Denn er „wahre wirtschaftlich Berechtigte“ ist vereinfacht gesagt jene Person, bei der schlussendlich die Einnahmen landen. Ein solches Register gibt es bislang beispielsweise für GmbHs. Doch wer weiterhin anonym bleiben möchte, kann hier bislang einfach eine Strafzahlung auf sich nehmen. Wie streng das neue Transparenzregister bei Immobilien gestaltet wird, bleibt daher abzuwarten.

Vorteile des Transparenzregisters

Wer mit Immobilien spekuliert, diese aber gleichzeitig nicht gut pflegt, versteckt sich gerne hinter komplexen Firmenstrukturen. In den vergangenen Monaten gab es verschiedene Reportagen, in denen medienwirksam auf das Problem hingewiesen wurde. Mieterinnen und Mieter bezahlen ihre Miete, doch das Haus wird nicht in Stand gehalten. In den Medien wurde ein skrupelloses Bild anonymer Personen gezeichnet, während Mieter an Briefkastenfirmen ihre Miete bezahlen und in verfallenden Häusern leben. Genau damit soll jetzt Schluss sein.

Folgen für private Vermieter

Wenn du selbst eine Wohnung vermietest, ändert sich für dich nichts. Denn dein Name ist ja auch schon bisher im Grundbuch einsehbar. Ebenso ist es, wenn du Immobilien mit einer GmbH besitzt, die in Deutschland ansässig ist. Die GmbH steht im Grundbuch, das bei berechtigtem Interesse eingesehen werden kann. Wer wiederum Eigentümer der GmbH ist, lässt sich im Handelsregister nachsehen. Deshalb wird hier kein Änderungsbedarf bestehen, sobald einfach eine Privatperson eine GmbH besitzt.

Das neue Transparenzregister zielt also auf komplexe Firmenstrukturen ab, die bislang schon gezielt dafür genutzt wurden, die wahre Eigentümerschaft zu verschleiern. Für die allermeisten privaten Eigentümer wird sich somit nichts ändern. Ein wichtiger Punkt wird noch sein, wann und wer die Daten abfragen kann. Für das Grundbuch muss argumentiert werden, weshalb berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht. Bei Daten zu einer GmbH hingegen spielt das keine Rolle, die Abfrage ist jederzeit möglich.

Letzte Ausgestaltungsformen der Transparenzdatenbank liegen noch nicht am Tisch. Klar ist nur, dass sich für private Vermieter und GmbHs, die „ganz normal“ betrieben werden, ohne deren Eigentümer zu verschleiern, keine großen Änderungen durch diese neue Datenbank zu erwarten sind.

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