Mieterselbstauskunft: So findest du seriöse Mieter

Nico Vaziri

13.12.2021

Die meisten Vermieter möchten schlichtweg eine Mieterin bzw. einen Mieter finden, der die Miete pünktlich bezahlt und die Wohnung gut in Schuss hält. Doch so einfach ist es leider nicht, wirklich seriöse Mieterinnen und Mieter zu finden. Um sich vorab ein Bild von Interessenten zu machen, werden oft umfassende Informationen eingeholt. Ein wichtiger Bestandteil ist da auch die Mieterselbstauskunft. Wir zeigen dir in diesem Artikel, welche Fragen du an zukünftige Mieterinnen und Mieter stellen darfst, welche Bereiche dich nichts angehen und wie es gelingt, deine Immobilie an eine seriöse Person zu vermieten.

Was ist die Mieterselbstauskunft?

Bei der Mieterselbstauskunft werden strukturiert Informationen über die Interessenten und deren Lebensverhältnisse eingeholt. Für zuverlässige, seriöse Menschen stellen diese Auskünfte normalerweise kein Problem dar.

Doch klar ist auch, dass nicht nur die potenziellen Mieterinnen und Mieter bei dieser Thematik gefordert sind. Denn auch Vermieter müssen korrekt vorgehen und entsprechend seriös handeln, wie sie es umgekehrt von den Mietern verlangen. Dazu zählt auch, dass nur solche Fragen gestellt werden, die tatsächlich zulässig sind. Werden andere Fragen gestellt, die nichts mit der Mietsache zu tun haben oder die Privatsphäre verletzten, so darf bei diesen die Antwort verweigert werden. Doch da dies nicht gerne getan wird, ist es sogar erlaubt, zu lügen.

Daher ist es wichtig, dass Vermieter bei der Mieterselbstauskunft darauf achten, zwar mfangreiche Informationen einzuholen, aber die Privatsphäre und den Datenschutz, der allen Menschen zusteht, immer zu respektieren.

Welche Fragen dürfen Vermieter stellen?

Das Spektrum der zulässigen Fragen ist ohnehin groß genug, um nicht noch darüber hinausgehende Informationen zu benötigen. Schließlich gewinnt man schnell einen guten Eindruck darüber, wem man die eigene Wohnung vermieten würde – oder eben auch nicht.

Erlaubte Fragen an potenzielle Mieterinnen und Mieter sind beispielsweise:

  • Einkommens- und Beschäftigungsverhältnis: Wer ist der derzeitige Arbeitgeber, welche Tätigkeit wird verrichtet und wie hoch ist das laufende Einkommen?

  • Wird die Miete selbst bezahlt oder durch eine soziale Einrichtung (Sozialamt, etc.) übernommen?

  • Warum wird eine neue Bleibe gesucht?

  • Wie ist Ihr Familienstand?

  • Gab es bereits eine Insolvenz oder eine Einkommenspfändung?

Für die Erstellung des Mietvertrages dürfen selbstverständlich auch der vollständige Name und die bisherige Anschrift abgefragt werden. Für die Beantwortung all jener Fragen, die entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen als zulässig gelten, besteht für Interessenten die Verpflichtung, wahrheitsgemäß zu antworten.

Die Fragen können mündlich gestellt werden, die Schriftform ist jedoch für Vermieter sicherer. Denn falsche Auskünfte können massive Konsequenzen haben – bis hin zur Möglichkeit, einen Mieter deshalb zu kündigen, wenn sich die gemachten Angaben nachträglich als absichtliche Täuschung darstellen.

Unerlaubte Fragen an potenzielle Mieter

Es sollte ohnehin selbstverständlich sein, dass die Privatsphäre von potenziellen Mieterinnen und Mietern zu schützen ist. Ebenso müssen Vermieter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten. Das bedeutet beispielsweise, dass die erhobenen Daten gelöscht werden müssen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Wohnung an jemand anderen vermietet wurde. Dann sind die Daten, die von anderen Personen übermittelt wurden, nicht länger relevant und zu löschen.

Nicht zulässig sind Fragen, die beispielsweise folgende Themenkomplexe betreffen:

  • Nationalität und Herkunft

  • Religion und politische Ansichten

  • Sexuelle Orientierung

  • Vorstrafen

  • Raucher oder Nichtraucher

Während den meisten Vermietern klar ist, dass Sexualität, Herkunft und Religion Tabu-Themen sind, scheiden sich beim Rauchen die Geister. Schließlich ist es vielen Vermietern wichtig, dass in der Wohnung nicht geraucht wird. Doch bei der Beantwortung dieser Frage darf gelogen werden.

Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, das Rauchverbot in der Wohnung explizit im Mietvertrag zu erwähnen – und diese Klausel auch schon vorab anzukündigen. Das kann Raucherinnen und Raucher abschrecken die Wohnung zu mieten, da sie wissen, dass ihr Verhalten sicher zu Streitigkeiten führen wird.

Maximale Sicherheit: So sollten Vermieter vorgehen

Selbstverständlich solltest du als Vermieterin bzw. Vermieter immer nur jene Fragen stellen, die auch wirklich zulässig sind. Die Auskunftsmöglichkeiten sind völlig ausreichend, um zu beurteilen, wer ein zuverlässiger Mieter sein wird. Abseits der gesetzlichen Rahmenbedingungen zählt vor allem das zwischenmenschliche Gespräch.

Du kannst bei Besichtigungsterminen bereits ganz klar aussprechen, welche Erwartungshaltungen du an die zukünftigen Mieterinnen und Mieter hast. Was ist dir wichtig, worauf legst du Wert und was sind absolute No-Gos? Kommuniziere diese Punkte offen und sprich an, dass du dir diesbezüglich absolute Ehrlichkeit erwartest, damit es zukünftig ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter- und Mieter-Seite gibt. In einem persönlichen Gespräch zeigt sich schnell, ob du dich auf die Person verlassen kannst und ob sie deiner Erwartungshaltung gerecht wird.

Alternative: Makler beauftragen

Wenn du Sorge hast, dass deine Menschenkenntnis nicht ideal geeignet ist, um diese Auswahlprozess vorzunehmen, kann ein Immobilienmakler beauftragt werden. Gute Makler haben viel Erfahrung darin zu erkennen, welche Person seriös und vertrauenswürdig ist. Sie können dir dann ein paar Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, denen sie deine Immobilie geben würden. Die finale Entscheidung liegt dann immer noch bei dir.

In Summe sollte die Entscheidung immer eine Kombination aus harten Fakten (Einkommen, Berufstätigkeit, etc.) und der persönlichen, menschlichen Einschätzung, sein.

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