Rauchmelderpflicht: Darauf müssen Vermieter achten

Nico Vaziri

05.12.2021

Die Vermietung von Wohnraum ist mit einigen Pflichten verbunden, bei denen es wichtig ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen. So wird sichergestellt, dass du keine Haftungsprobleme bekommst und die Betriebskostenabrechnung korrekt erfolgt. Rauchmelder sind ein gutes Beispiel dafür, denn die gesetzliche Regelung ist nicht in ganz Deutschland einheitlich. Wir haben daher die wichtigsten Infos zu diesem Thema, das zwar unsexy aber wichtig ist, für dich zusammengefasst.

Rauchmelder in Wohnungen: Verpflichtender Einbau

In ganz Deutschland, ausgenommen in Sachsen, müssen Rauchmelder in Wohnungen eingebaut werden. Details der gesetzlichen Rahmenbedingungen können je nach Region unterschiedlich sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann in der Landesbauordnung und der Anwendungsnorm für Rauchmelder nachschlagen.

Doch da ein Rauchwarnmelder jedenfalls eine sinnvolle Investition darstellt, deren Kosten minimal sind, sollte jede Wohnung wohl einfach damit ausgestattet werden, egal wie das Gesetz im Detail zur Anwendung kommt. Wer das, trotz Verpflichtung, nicht tut, begeht als Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Rauchwarnmelder-Kosten auf Mieter abwälzen

Beim Kauf eines Rauchmelder muss darauf geachtet werden, dass es sich um ein Gerät ntsprechend der DIN-Norm handelt und eine CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Viele Geräte sind zusätzlich mit einem TÜV-Prüfzeichen versehen. Einfache Rauchwarnmelder gibt es schon ab ca. 20 Euro pro Stück. Zu beachten ist, wie viele Rauchmelder benötigt werden. Das kommt auf das Luftvolumen des Raumes an. Je nach Größe und Raumhöhe kann es daher nötig sein, mehrere Rauchmelder im selben Zimmer zu platzieren, falls dieses sehr großflächig und hoch ist.

Die Kosten der Rauchmelder zählen als Modernisierung der Immobilie. Sie können somit per Modernisierungs-Mieterhöhung auf die Mieter umgewälzt werden – die Jahresmiete darf somit um bis zu 8 Prozent der entstandenen Kosten angehoben werden.

Die logische Folge ist, dass sich das Umlegen der Kosten auf die Mieterinnen und Mieter typischerweise nicht lohnt. Wer eine 2-Zimmer-Wohnung vermietet und dafür vier Rauchmelder zu je 25 Euro erwirbt, dürfte somit die Miete anschließend um 8 Euro pro Jahr erhöhen. Kann man machen, ist aber wohl nicht zwingend nötig.

Wartung von Rauchwarnmeldern

Die meisten Rauchwarnmelder funktionieren so, dass sie einen Alarm auslösen, sobald ein Lichtstrahl nicht mehr zwischen zwei Punkten durchgängig strahlen kann. In dieser Situation vermutet der Warnmelder, dass Rauch den Lichtstrahl unterbrochen hat und löst einen Alarm aus. Deshalb ist es wichtig, Mieterinnen und Mieter darauf hinzuweisen, den Rauchwarnmelder gelegentlich von Staub zu befreien. Ansonsten kann dadurch ein Fehlalarm ausgelöst werden.

Professionelle Geräte bieten die Zusatzfunktion der Fernüberwachung. Online kann geprüft werden, ob alle Rauchmelder funktionstüchtig sind. Außerdem gibt es spezialisierte Unternehmen, die nicht nur die regelmäßige Wartung übernehmen, sondern Rauchmelder auch vermieten. Für eine kleine Anlegerwohnung macht das keinen Sinn, aber wenn ein gesamtes Gebäude mit professionellen Geräten ausgestattet werden soll, kann dies eine Option darstellen.

Rauchmelder anbringen: Fazit

Rauchwarnmelder sind in weiten Teilen Deutschlands verpflichtend zu montieren. Sie können Leben retten und sollten daher auch wirklich unbedingt angebracht werden. Dass es hohe Strafen gibt, wenn dies nicht geschieht, ist verständlich.

Die Kosten für einfache Rauchmelder sind sehr gering und der laufende Aufwand ist minimal. Wer ganze Gebäude ausstatten muss, kann spezialisierte Unternehmen damit beauftragen, die in weiterer Folge auch gleich die Instandhaltung übernehmen. Die Kosten der Rauchmelder gelten als Modernisierung und können daher anteilsmäßig an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Wer als Privatperson eine Kleinwohnung vermietet, muss sich jedoch überlegen, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt, da der Anschaffungswert der Geräte so gering ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Rauchwarnmelder jedenfalls eine gute, wichtige Investition darstellen, die – ganz unabhängig von der gesetzlichen Regelung – in jeder Immobilie getätigt werden sollte.

Die besten Tipps für private Investoren

Schließe Dich unserer ThinkImmo-Community an und erhalte regelmäßig unseren Newsletter

Erhalte die besten Lektionen, Beobachtungen und News über private Immobilieninvestments

Schließe Dich unserer ThinkImmo-Community an und erhalte regelmäßig unseren Newsletter

Ähnliche Artikel

Sonderkündigungsrecht: Das müssen Vermieter wissen

Manchmal muss ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Wie diese Option ausgeübt werden kann, fassen wir für dich zusammen.


01.12.2021

Homestaging: Lohnt es sich?

Home-Staging ist ein beliebter Trend um Immobilien, zumindest im besten Fall, schneller und hochpreisiger verkaufen zu können. Klappt das wirklich?


19.11.2021

1-Zimmer-Wohnung als Investment

Eine 1-Zimmer-Wohnung als Investment ist für viele Menschen das erste Immobilien-Investment überhaupt. Und meist lohnt es sich sehr!


23.11.2021


Blog

Immo-News Juni 2023

Webinar: 7% Rendite bei Immobilien - Ein umfassender Überblick

Immonews im Mai 2023

Nebenkostenabrechnung – was du als Vermieter wissen solltest

Immonews im April 2023

Copyright © 2024 Thinkimmo GmbH

Auch im Social Media vorne dabei