Fabian Lurz

25.01.2021

Dividende

Wenn eine Aktiengesellschaft (AG) einen Gewinn erwirtschaftet, so kann sie diesen – ganz oder teilweise – an ihre Aktionäre in Form einer Dividende ausschütten. Dividendenzahlungen können quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen. 

Dividende – Definition

Dividenden können nur von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ausbezahlt werden. Erzielt eine GmbH einen Gewinn, der an die Eigentümer ausbezahlt werden soll, so spricht man meist von einer Gewinnausschüttung, seltener von einer Dividende. 

Handelt es sich also um eine Aktiengesellschaft, so muss auch noch die Voraussetzung erfüllt sein, dass ein Gewinn erzielt wurde. Wie dieser Gewinn verwendet werden soll, ist der Aktiengesellschaft überlassen. Manche Unternehmen bezahlen prinzipiell keine Dividenden an ihre Aktionäre aus. Das ist zum Beispiel bei Tech-Unternehmen aus den USA eine weit verbreitete Praxis. Diese Unternehmen argumentieren, dass es ertragsreicher ist, wenn der erzielte Gewinn in weiteres Wachstum des Unternehmens reinvestiert wird. In der Hauptversammlung wird ein Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst. Typischerweise gibt es zuerst einen Vorschlag von Seiten der Vorstände, wie der Gewinn verwendet werden soll. Die Auszahlung der Dividende erfolgt dann zu bestimmten, definierten Stichtagen. 

Dividenden bei ETFs

Ein großes Thema sind Dividenden auch bei den immer beliebter werdenden Exchange Traded Funds, kurz als ETFs bezeichnet. Ein ETF beinhaltet zahlreiche Aktien einer bestimmten Branche oder Region. Die Unternehmen, die in einem ETF enthalten sind, zahlen auch Dividenden aus. ETFs entscheiden selbst, wie mit diesen Beträgen umgegangen wird. Es gibt thesaurierende ETFs, bei denen die Dividenden direkt reinvestiert werden. Es fließen also keine Zahlungen an die Investoren zu. Die Alternative dazu sind ausschüttende ETFs, bei denen die Dividenden – typischerweise quartalsweise, halbjährlich oder jährlich – an die Investoren ausbezahlen. 

Kennzahl Dividendenrendite

Wer Kapital anlegen möchte, um Dividenden zu erzielen, wird immer auch einen Blick auf die Dividendenrendite einer Aktie legen. Diese Kennzahl setzt die Höhe der Dividende in Relation zum Wert der Aktie. Die konkrete Berechnung ist einfach möglich: 

Höhe der Dividende / Aktienkurs x 100

Das Ergebnis zeigt die Rendite des für die Aktie eingesetzten Kapitals vor Steuer, denn schließlich müssen Dividenden selbstverständlich mit der Kapitalertragssteuer („Abgeltungssteuer“) und dem Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls auch noch mit der Kirchensteuer, versteuert werden. Die Dividendenrendite darf niemals für sich alleine betrachtet werden. Es gibt sogar eigene ETFs, die sich auf Unternehmen mit hohen Dividenden spezialisiert haben.

Doch eine hohe Dividende kann auch bedeuten, dass Unternehmen diesen Betrag bereit sind zu bezahlen, um Investoren so an Bord zu halten. Außerdem ist zu hinterfragen, warum der erreichte Gewinn nicht in Wachstum investiert wird. Kritiker können Unternehmen, die hohe Dividenden bieten, also mangelnde Zukunftsperspektiven unterstellen. Dem ist entgegenzuhalten, dass bei manchen etablierten Aktiengesellschaften die Dividendenausschüttung schlichtweg auch eine gewisse Tradition hat. 

Versteuerung von Dividenden

Für private Investoren stellt der Besitz von Aktien eine Form der Kapitalanlage dar. Die Dividenden werden daher mit der Abgeltungssteuer besteuert, zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% fällig.

Die Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu, wobei deren Höhe je nach Region unterschiedlich ausfällt. Werden im selben Jahr, in dem Dividenden ausbezahlt werden, aus Ihrem Portfolio andere Aktien mit Verlust veräußert, so können die Gewinne und Verluste aus der Kapitalanlage gegengerechnet werden, wodurch sich die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.

Die Abführung der Steuer erledigt die Bank direkt, außer es wird eigens ein Antrag gestellt, der ermöglicht die Abfuhr der Steuer selbst zu erledigen. Berücksichtigt werden kann ein persönlicher Freibetrag von 801 Euro pro Kalenderjahr, wobei dieser Betrag für Ehepaare doppelt so hoch angesetzt wird. Kapitalerträge bis zu diesem Freibetrag müssen nicht versteuert werden – das gilt auch für Einnahmen aus Dividendenzahlungen. 

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